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Zeitarbeitsfirmen missachten zunehmend gesetzliche Vorschriften
Die Zahl der Bußgeldverfahren gegen Zeitarbeitsfirmen hat erheblich zugenommen, das ergab eine Anfrage der Linken ans Bundesarbeitsministerium. Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung registrierte das Ministerium 2008 insgesamt 2 139 Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – drei Jahre zuvor waren es noch 510. Allein im vergangenen Jahr summierten sich die Verwarnungs- und Bußgelder auf 3,72 Millionen Euro.

Doch nicht nur die Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften haben deutlich zugenommen: Viele Zeitarbeitsfirmen halten sich nicht an die Tarifverträge oder verweigern Arbeitnehmern im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung. Einige Unternehmen führen den Beitrag für die Sozialversicherungen oder die steuerlichen Abgaben verspätet oder unzureichend ab. Andere wiederum gewähren zu wenig Urlaub oder Urlaubsgeld.

Die wachsende Zahl der Regelverstöße überrascht kaum. Seitdem die rot-grüne Regierungskoalition die Branchenregeln gelockert hatte, steigt die Zahl der Leiharbeiter deutlich. Im Jahr 2004 arbeiteten nur etwa 300 000 Beschäftigte in einer Verleihfirma - gegenwärtig sind es mit 750 000 Beschäftigten mehr als doppelt soviel. Dagegen sank die Zahl der Kontrollen durch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit 2009 leicht auf 1 429. Die Prüfquote fiel damit auf 8,58 Prozent, im Vorjahr betrug sie noch 9,02 Prozent.

Das Bundesministerium hat bereits erste Maßnahmen angekündigt, um die Lage zu verbessern. Die Bundesagentur erhält ab Mitte Juli 25 zusätzliche Prüfer und stockt damit ihre Anzahl auf 100 auf. Die neuen Prüfer sollen bis Dezember 2011 die Zeitarbeitsunternehmen untersuchen.

"Leiharbeitskräfte sind gesetzlich in fast allen Bereichen schlechter gestellt", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann. Es sei deshalb nicht hinzunehmen, dass viele Firmen nicht einmal an die unzureichenden Bestimmungen hielten. "Leiharbeitskräfte müssen die gleichen Arbeitsbedingungen und den gleichen Lohn erhalten wie die anderen Beschäftigten", fordert sie. Die Bundesarbeitsministerin hingegen möchte "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" auf die Stammbelegschaft von Unternehmen beschränken, die sie im eigenen Betrieb als Leiharbeiter einsetzt. Deshalb wird sich am Kontrollverfahren selbst vorerst nichts ändern. Bei Verstößen droht den Zeitarbeitsfirmen ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro. Bußgelder in dieser Größenordnung dürften bei knapp vier Millionen Euro im Jahr jedoch äußerst selten sein.
 
 
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