 |
| Ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Krankenkassenversicherten den gleichen Beitrag. |
Ab Anfang des nächsten Jahres zahlen alle gesetzlich Krankenversicherten den gleichen Beitragssatz. Damit soll den 217 gesetzlichen Krankenkassen eine volle Kostendeckung gewährt werden, so dass diese in Zukunft ohne Defizite wirtschaften können.
Das Ergebnis der Gesundheitsreform ist ein Gesundheitsfonds für alle gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem 1. Januar 2009 tritt die neue Regelung in Kraft. Alle Krankenkassenmitglieder zahlen ab dann den gleichen Beitragssatz von 15,5 Prozent ihres derzeitigen Bruttolohns in einen allgemeinen Gesundheitsfonds ein. Die Einnahmen werden in dem Fonds gesammelt und von der Bundesregierung in festen monatlichen Raten den Kassen zugewiesen. Diese erhalten 186 Euro für jeden Versicherten sowie Zu- und Abstriche je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten. Der Beitragssatz wurde von unabhängigen Gesundheitsexperten als tatsächlicher Finanzbedarf ermittelt. Alle gesetzlich Krankenversicherten müssen in den Gesundheitsfonds einzahlen, also auch Arbeitslose und Rentner. Kinder und Ehepartner bleiben allerdings wie zuvor mitversichert.
Zusatzbeitrag
Reichen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser Beitrag ist vom Versicherten zu zahlen und darf nicht mehr als ein Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Der Versicherte kann allerdings mit sofortiger Wirkung die Krankenkasse wechseln, bevor der erhöhte Beitrag erstmals zu zahlen ist. Für Sozialhilfeempfänger übernimmt das Sozialamt die Zahlung des Zusatzbeitrages und mitversicherte Ehepartner und Kinder müssen ebenfalls keinen Zusatzbeitrag zahlen.
Auswirkungen auf private Krankenversicherungen
Die privaten Krankenkassen sind nicht von den Neuregelungen betroffen, da der Gesundheitsfonds nur für die gesetzlichen Krankenkassen bestimmt ist. Die Privatversicherten beziehen ihre Leistungen von einer privaten Krankenkasse und zahlen somit weiterhin einen Beitrag entsprechend ihres versicherten Tarifs.
Warnungen vor einem schnellen Krankenkassen-Wechsel
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach wie vor möglich, wenn der Versicherte mindestens 18 Monate in seiner Krankenkasse Mitglied war. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen vor einem übereilten Tarifwechsel jedoch gewarnt. Versicherte, die in einen neuen Tarif wechseln, sind mindestens drei Jahre an die neu gewählte Krankenkasse gebunden. Aus diesem Grund besitzen die Versicherten kein Sonderkündigungsrecht mehr falls die Kasse einen Zusatzbeitrag erheben muss. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist bei vielen Krankenkassen noch nicht absehbar, ob diese mit den Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds auskommen werden.
Wenig Vorteile für gesetzlich Versicherte
Die Einführung eines allgemeinen Gesundheitsfonds ist allerdings umstritten. Laut Jürgen Lang, dem Vorstandsmitglied der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV), werde mit der Angleichung der Beiträge nur den Krankenkassen geholfen, die Leistungen für die Versicherten würden nicht verbessert werden. Für die meisten Mitglieder sei die Einführung des Gesundheitsfonds mit einem Mehrwert verbunden. Zwischen dem Beitragssatz der derzeit günstigsten und teuersten gesetzlichen Krankenversicherung liegen 4,7 Prozent. Auch in Zukunft würden nach Lang die Beiträge für Versicherte weiter steigen. |