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Offene Immobilienfonds fürchten Gesetzentwurf
Der Markt für Offene Immobilienfonds ist derzeit in Unruhe: Die Morgan-Stanley-Bank hat am Montag, 10. Mai, ihren Immobilienfonds P2 Value eingefroren; zuvor hatte das Institut bereits die Anteilrücknahme ausgesetzt. Der Grund: Es rechnet mit erheblichen steuerlichen Mehrabgaben, die das Finanzministerium derzeit plant. Nun fürchten Anleger und Fondsgesellschaften der Assetklasse Offener Immobilienfonds Verluste.

In der vergangenen Woche hatten bereits SEB Immoinvest und Kanam Grundinvest zwei Fonds geschlossen; die Fonds hatten ein jeweiliges Anlagevolumen von 6,3 Milliarden Euro und vier Milliarden Euro. Die Immobilienfonds begründeten die Schließung mit geplanten gesetzlichen Änderungen, durch die sie mit erheblichen Mittelabflüssen rechnen müssten. Laut Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) könnten sie über 500 Millionen Euro betragen. Der Bundesverband stuft die derzeitige Situation als „bedrohlich“ ein.

Der BVI versucht jedoch, die Anleger zu beruhigen, und weist darauf hin, dass der Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes noch nicht die Endfassung ist. Der BVI-Hauptgeschäftsführer, Stefan Seip, rechnet mit weiteren Änderungen. Vor dem Kabinettsbeschluss folge noch eine Verbandsanhörung, sagte er gestern in Frankfurt. Schließlich müssten auch noch Bundestag und Bundesrat dem Beschluss zustimmen.

Der Hauptgeschäftsführer wirft jedoch dem Bundesfinanzministerium vor, die Schließung von Fonds fahrlässig in Kauf zu nehmen. Der Gesetzesentwurf sehe erhebliche Einschnitte vor: Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen soll nur noch ein- bis zweimal im Jahr erfolgen. Zudem ist bis 2025 eine pauschale Abwertung von 10 Prozent für Immobilienvermögen Offener Immobilienfonds angedacht. Außerdem möchte das Bundesfinanzministerium eine Haltefrist von zwei Jahren einführen. Bei Immobilienanlegern sorgt insbesondere die zehnprozentige Abgabe für Immobilienwerte für Verdruss. Der Bundesverband lehnt ebenso vehement die Abschaffung der täglichen Anteilausgabe und Anteilrücknahme ab.

Der Obmann der CDU-Fraktion im Bundesfinanzausschuss, Hans Mittelbach, versuchte den BVI zu beschwichtigen. Der Gesetzentwurf sei ein Diskussionsentwurf, der Spielraum ließe für Modifikationen, teilte er mit. Mittelbach sprach sich dafür aus, an der täglichen Ausgabe und Rücknahme von Anteilen festzuhalten. Außerdem forderte er einen Bestandsschutz für Altanleger.

Eine Mindesthaltefrist hält der BVI hingegen für angemessen. Auch Verbraucherverbände begrüßten die Reglung, da die Frist verhindere, dass Bankberater Kunden kurzfristig Fonds verkauften, um Provisionen zu kassieren. Zudem biete die Mindesthaltefrist eine höhere Anlagesicherheit: In der Vergangenheit sind immer wieder Immobilienfonds in Liquiditätsnot geraten, wenn zu viele Anleger ihre Anteile abgaben.
 
 
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