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| Noch ist die Rente in Ost-und Westdeutschland nicht gleich. |
Langer Weg zur Angleichung der Renten in Ost und West
Auch neunzehn Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands ist eine nationale Einheit noch nicht erreicht- zumindest nicht im Rentensystem, denn dort gibt es immer noch Unterschiede in den Rentenbezügen der Ost- und Westdeutschen. Die Rentner im Osten erwerben mit gleichem Lohn höhere Rentenansprüche als Arbeitnehmer aus dem Westen. Dagegen haben die Rentner aus dem Westen einen Anspruch auf einen höheren Rentenwert.
Der Bundestag ist für eine Angleichung der Renten- doch ab wann?
Alle Bundesstagsparteien sind dafür, das Rentenrecht in Ost und West anzugleichen. Zurzeit liegt allerdings noch kein Gesetzesentwurf vor, es sind lediglich mehrere Arbeitspapiere im Umlauf. In diesen Arbeitspapieren sind Überlegungen aufgeführt, eine Einheit im Rentenrecht 2020 einzuführen. Demnach würden vollständig gleich berechnete Altersbezüge von den Rentenversicherungen erst in 50 Jahren ausbezahlt werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) möchte allerdings noch vor der Bundestagswahl eine Vereinheitlichung des Rentenrechts in Ost und West in Bewegung setzen.
Das Problem der Finanzierung
Ein großes Problem bei der Vereinheitlichung des Rentenrechts stellt die Finanzierung der Angleichung. Der für die Höhe der Altersbezüge maßgebliche Faktor, der so genannte Rentenwert, beläuft sich im Westen auf 26,56 Euro und im Osten auf 23,34 Euro. Um die Bezüge auf einmal oder schrittweise auszugleichen und um eine Rentenloch zu vermeiden, müssten Gelder aus den Steuerkassen entnommen werden.
Ob und wann sich eine Angleichung der Rentenbezüge tatsächlich umsetzen lässt ist zurzeit noch nicht absehbar. Es bleibt zu hoffen, dass eine neue Regelung nicht allzu lange auf sich warten lässt. |