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| Mehr Schutz für Anleger, die Regierung führt Beratungsprotokolle ein. |
Die Regierung will Beratungsprotokolle einführen und längere Verjährungsfristen festschreiben
Das Kabinett verabschiedete an diesem Mittwoch einen Gesetzesentwurf, der die Anleger stärker schützen soll. Geplant ist die Einführung von Protokollen, die helfen sollen das Beratungsgespräch genauer nachzuweisen. Außerdem sollen die Bankkunden künftig länger Schadenersatzansprüche auf Grund von Falsch- oder Schlechtberatungen stellen können.
Welchen Anlass hatte die Anlagenberatung und wie lange dauerte sie? Wie ist die persönliche Situation des Kunden, sein Anliegen und deren Gewichtung? Was hat der Bankberater empfohlen und warum? Diese und ähnliche Fragen müssen in Zukunft vom Berater in einem Beratungsprotokoll schriftlich festgehalten und dem Kunden ausgehändigt werden. Mit Hilfe des Protokolls soll in erster Linie Klarheit über den Inhalt des Beratungsgespräches geschaffen werden. Zudem soll der Kunde im Fall einer Falschberatung ein Beweismittel haben, um seine Ansprüche leichter durchsetzen zu können, denn auf die im Protokoll festgehaltenen Punkte kann sich der Kunde bei Streitigkeiten immer berufen. Die Beweislast liegt damit künftig bei den Banken und nicht wie zuvor beim Kunden.
Bereits vorher musste die Bank Angaben zum Beratungsgespräch machen, nur beliefen sich diese lediglich auf die finanziellen Verhältnisse des Kunden, seine Anlageziele und Risikobereitschaft. Zu ungenaue Angaben, die „keinen Aufschluss über den Hergang und die abschließenden Empfehlungen des eigentlichen Beratungsgespräches“ liefern, wie es in der Begründung der Gesetzesinitiative heißt. Augenblicklich ist jedoch noch unklar wie das Protokoll aussehen soll.
Während die Anleger mit der neuen Regelung zufrieden sind, macht sich bei den Bankern Unmut breit. „Zu viel bürokratische Belastung für alle Beteiligten“, wehrt der Zentrale Kreditausschuss den Gesetzesentwurf ab. Es könne nicht jedes einzelne Beratungsgespräch dokumentiert werden. Doch Verbraucherschützer wiederlegen dieses Argument, denn die bisherigen Vorschriften hätten bisher eher zu kurz gegriffen.
Auch Änderungen beim Schadenersatzanspruch sind in dem Gesetzesentwurf festgeschrieben und Falschberatungen können demnächst länger geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist gilt dann, wie derzeit bereits ab dem Zeitpunkt des Kaufes existierend, für drei Jahre. Allerdings beginnen diese erst am Ende des Jahres, in dem der Anleger von dem Schaden erfahren hat, und besteht bis spätestens zehn Jahre nach Erwerb des Produktes. |