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Lidl wegen Hungerlöhne verklagt
Die Handelskette Lidl leistet einen Beitrag „zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern“, laut Webseite. Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sehen das allerdings anders. Sie machen auf prekäre Arbeitsbedingungen bei der Textilherstellung in Bangladesch aufmerksam und wollen nun gerichtlich erwirken, dass der Konzern nicht mehr mit irreführenden Botschaften wirbt.
Textilien bei Lidl sind spottbillig, sie kosten selten über zehn Euro, ob Kinder- oder Erwachsenenbekleidung.

Die Supermarktkette wirbt offensiv damit, es lege Wert auf arbeitsrechtliche Sozialstandards in den Produktionsstätten. Das Unternehmen beteiligt sich seit zwei Jahren an einem Projekt, das soziale Mindeststandards in Unternehmen in China und Bangladesch sichern soll. Hierzu arbeitet der Konzern mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) zusammen.

Die Realität in den Zuliefererfirmen ist scheinbar eine andere: Die Menschenrechtsorganisation ECCHR und die Kampagne für saubere Kleidung haben Produktionsstätten in Dhaka untersucht. Die Studie kam zu einem erschreckenden Ergebnis: Die Angestellten klagten, sie müssten regelmäßig über Monate Überstunden leisten, für die sie kaum oder gar nicht bezahlt werden. Arbeitnehmer, die sich weigerten, erhielten Lohnabzüge. Zudem sei ihnen untersagt, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Wer dagegen verstoße, dem drohen Entlassung und gewaltsame Übergriffe. Zwar zahle der Zulieferer aus Dhaka einen Mindestlohn von 30 Euro, doch sei dieser so gering, dass die Arbeiter davon ihre Familien nicht ernähren können.

Für Schwangere, allgemein Frauen und Kranke gehöre Diskriminierung zum Arbeitsalltag. Die Bürgerrechtler bemängelten zu dem, dass sexuelle Belästigung bei allen Zulieferern an der Tagesordnung sei. Einige Frauen müssten sogar zum Vorgesetzten sexuelle Beziehungen unterhalten, um ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nun beim Landgericht Heilbronn Klage gegen Lidl eingereicht, unterstützt vom ECCHR und der Kampagne für saubere Kleidung. Die Klageschrift wirft dem Unternehmen vor, seine Werbung sei im „höchsten Maße unlauter“ und suggeriere Verbrauchern, dass es Sozialstandards in den Zuliefererbetrieben einhalte. Jedoch belegte die Studie in Bangladesch, dass Zulieferer diese Maßstäbe nicht beachteten.

Sie fordern deshalb vom Gericht, Lidl eine Veröffentlichung der irreführenden Werbung zu untersagen. Die Handelskette erklärte, sie sei sich der Verantwortung bei der Warenherstellung bewusst und lehne Kinderarbeit oder Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in den Produktionsstätten strikt ab.
 
 
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