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| Privatanleger mit Lehman-Zertifikaten haben durch die Insolvenz der Bank hohe Summen verloren. |
Wie Sie versuchen können sich ihr Erspartes zurückholen
Viele der 30.000 Privatkunden, die Besitzer von Lehman-Zertifikaten sind, sind nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers nun ratlos wie Sie sich ihr erspartes Kapital zurückholen können. Im Gegensatz zu institutionellen Kunden haben private Anleger keinen Schutz aus den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Darüber hinaus sind die Zertifikate der Lehman Brothers nicht als Sondervermögen geschützt. Die Aussichten das verlorene Sparkapital wieder zu bekommen sind daher sehr schlecht. Was können betroffene Anleger also tun?
Prüfen Sie die genaue Herkunft ihrer Zertifikate
Um ihre Ansprüche auch an der richtigen Stelle geltend zu machen, sollten Sie sich die genaue Herkunft ihrer Zertifikate anschauen. Stammen ihre Zertifikate von der niederländischen Bank Lehman Brothers Treasury, können Sie sich an einem Insolvenzverfahren in den Niederlanden beteiligen. Die meisten Zertifikate, die in Deutschland vertreiben wurden, stammen von dieser niederländischen Lehman-Tochter. Für geschädigte Anleger gibt es im Internet Informationen unter www.houthoff.com. Betroffene Anleger müssen keinen formellen Antrag stellen, es reicht dem Insolvenzverwalter Name, Anschrift und die Wertpapierkennnummer Ihrer Zertifikate mitsamt dem Anlagebetrag zu nennen. Sobald neue Informationen vorliegen, werden Sie umgehend vom Verwalter informiert. Erhoffen Sie sich allerdings nicht zu viel von dem Insolvenzverfahren. Mit Glück können Sie einen kleinen Teil ihres Geldes zurückbekommen, wahrscheinlicher ist jedoch, dass Sie nichts erhalten werden.
Wenden Sie sich an ihre Bank
Anleger können auch versuchen ihre Gelder direkt von der Bank, die Ihnen die Zertifikate verkauft hat, zurückzubekommen. Diese Methode ist vielversprechender als sich am Insolvenzverfahren zu beteiligen. Fordern Sie von Ihrer Bank ein Entschädigungsangebot und lassen Sie dieses vor Ihrer Einwilligung von einer Verbraucherzentrale überprüfen. Die Verbraucherzentrale rät keine Angebote anzunehmen, die bei einer Entschädigung von 50 Prozent liegen.
Außerdem sollten Sie prüfen, ob Sie vor dem Kauf der Zertifikate über eventuelle Risiken und Nachteile vollständig aufgeklärt wurden. Falls Ihnen die Gefahr eines Totalverlustes nicht bekannt war, können Sie wegen einer Falschberatung gegen die Bank klagen. Dabei ist entscheidend, wann Sie die Zertifikate gekauft haben. Wenn Sie die Zertifikate erst im März dieses Jahres gekauft haben, dann haben Sie gute Chancen auf eine erfolgreiche Klage, denn zu diesem Zeitpunkt waren die Risiken bereits bekannt und Ihr Bankberater hätte Sie darüber Informieren müssen.
Nutzen Sie ihre Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie meistens kostenlos klagen, denn in vielen Rechtsschutzversicherungen sind Streitigkeiten aus dem Kauf von Geldanlagen mitversichert. Bei einer Klage gegen das Beratungsverschulden Ihrer Bank, trägt also Ihre Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko. Auch wenn der Prozess verloren geht, müssen die Versicherungen für alle Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen. Dies gilt jedoch nicht für alle Rechtschutzversicherungen! Einige Versicherungsanbieter decken Streitigkeiten aus Kapitalanlagen erst gar nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Prüfen Sie daher genau die Bedingungen in ihrem Vertrag. Je nach Datum des Vertragsabschlusses können die Grenzen stark variieren. |