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Das Europäische Gerichtshof entschied, dass das deutsche Sportwettenmonopol unzulässig sei. Diese Nachricht dürfte die Sportfunktionäre mehr als freuen, für die Lottogesellschaften bedeutet dieses Urteil eine klare Niederlage. Das Gerichtshof basiert die Entscheidung auf die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs in der EU. Das Monopol hätte nur dann wirklich einen Sinn, falls es konsequent zur Bekämpfung der Gefahren des Glücksspiels beitragen würde. Während der Verhandlung wurde aber gezeigt, dass die Wahrheit nicht weiter davon entfernt sein könnte. Die Innhaber der staatlichen Monopole würden lautstarke Kampagnen für den maximalen Gewinn betreiben und die jetzigen Regelungen würden nicht im entferntesten dafür ausreichen um die Suchtgefahren zu mindern. Der ganze Sinn des Monopols würde damit also entfallen.
Der Fall erreichte den Europäischen Gerichtshof nachdem mehrere kleine Unternehmen gegen das Monopol der Sportwettenvermittlung geklagt haben. Die 4 deutschen Gerichte, die in diesen Fällen zu entscheiden hätten, wandten sich an das EuGH um zu erfahren ob, die in Deutschland übliche Praxis auch in der Union stand hält. Das europäische Urteil ist gefallen, nun müssen auch die deutschen Gerichte einzeln entscheiden.
Sigrid Ligné, Generalsekretärin des Europäischen Spiel- und Wettverbandes meinte, dass in anderen Ländern in denen das Wettmonopol schon seit geraumer Zeit in mehreren Händen liegt die Verbraucher viel besser geschüzt sind. Ligné definierte das Urteil als bahnbrechend und meinte schon das Ende des deutschen Online-Wettverbotes zu sehen.
Der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Fußball-Bund und die Dseutsche Fußball-Liga sind einer Meinung, dass dieses Urteil ein Meilenstein sei. Das Urteil würde für die künftigen Sportwetten und Lotterien klare Richtlinien setzen. Laut dem DFB sollte es in Deutschland kein Monopol für Sportwetten geben. DFB-Präsident Theo Zwanziger erklärte, dass diese Auffassung aus der Tatsache stammt, dass der Fußball durch die Organisation von Spielen einen erheblichen Beitrag zum Wettmarkt leistet, doch dass dieser Beitrag in keiner Weise zur Rechnung getragen wird.
Die staatlichen Lottogesellschaften sehen in dem Urteil keine Existenzgefährdung, denn die Öffnung des Marktes wurde darin nicht vorgeschrieben. Im Glücksspielstaatsvertrag von 2008 werden alle Regelungen, die sich auf das Monopol beziehen, festgehalten. Darin steht auch, dass jegliche online Vermittlung der Glücksspiele verboten sei. Doch weil man im Internet nichts so richtig verbieten kann, bumt das Geschäft mit den Online-Wetten. Sogar 81 Prozent der Wetteinsätze werden auf diesem Wege, meist durch ausländische Anbieter abgewickelt. In dem Glücksspielstaatsvertrag, den alle Länder unterschrieben haben, und der dem Staat das Monopol bis einschliesslich 2012 sichern sollte, steht als erste Kondition die Bekämpfung der Spielsucht, eine Kondition, die sie laut dem europäischem Urteil nicht eingehalten hat. |