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Finanzaufsicht soll künftig Krisenbanken zerschlagen dürfen
Die Bundesregierung möchte die Vorschriften für Krisenbanken verschärfen. Ein Gesetzentwurf vom Justiz- und Finanzministerium sieht vor, in extremen Fällen Institute auf Anordnung hoheitlich zu zerschlagen, berichtet heute die Süddeutsche Zeitung.

Das Justiz- und Finanzministerium versandte am Montag das Gesetz an die anderen Ministerien, um es zur Abstimmung zu bringen. Der Entwurf soll künftig erleichtern, in Schieflage geratene Banken zu sanieren und die Steuerzahler von den finanziellen Folgen zu entlasten. Im vergangenen Jahr hatte der Staat in der Finanzkrise mehrere Milliarden aufbringen müssen, um bedrohte Institute wie Hypo Real Estate (HRE), Commerzbank und IKB zu retten.

Die Bundesregierung plant nun ein neues Verfahren in mehreren Stufen: Ein gerichtlich eingesetzter Berater soll zunächst eine Sanierung frühzeitig in die Wege leiten. Scheitert der Versuch, tritt ein Insolvenzplanverfahren in Kraft, das die Anteilseigner stärker mit einbindet, als es das derzeitig gängige Insolvenzverfahren vorsieht. Dadurch möchte die Regierung künftig verhindern, dass einzelne Großinvestoren Sanierungsbemühungen behindern, wie es zum Beispiel bei der Rettung der HRE der Fall war.

Laut Gesetzesentwurf darf die Bankenaufsicht zu schärferen Maßnahmen greifen, wenn auch die Reorganisation mit Insolvenzplan keinen Erfolg bringt oder die Banken eine Zusammenarbeit verweigern. Der Entwurf betont ausdrücklich, ein Eingreifen sei auch „ohne Zustimmung der Betroffenen“ möglich. Die Bankenaufsicht kann das Vermögen oder Teile des Vermögens von „systemrelevanten Banken“ auf ein privates Geldinstitut übertragen. Das sei allerdings nur dann möglich, wenn keine anderen Handlungsmöglichkeiten bestehen, um „Gefahren für die Finanzmarktstabilität abzuwenden“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Damit möchte das Ministerium gewährleisten, dass sich die stabilisierenden Maßnahmen allein auf die gesunden Geschäftsbereiche der Bank konzentrieren können. Die bei der Krisenbank verbleibenden Teile könnten hingegen im Rahmen des üblichen Insolvenzverfahrens abgewickelt werden.

Die Bundesregierung plant außerdem, einen Fonds einzurichten, um künftige Rettungsmaßnahmen zu finanzieren. Sie möchte Banken verpflichten, in den gemeinsamen Topf einzuzahlen, je nach Größe und Systemrelevanz des Instituts. Künftig möchte die Regierung auch Manager von börsenorientierten Unternehmen stärker zu Verantwortung ziehen. Hierzu sieht sie vor, die Verjährungsfrist für Haftungsklagen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern.

Derzeit sind bei deutschen Banken etwa Kredite mit einem Volumen von 213 Milliarden Euro ausfallgefährdet, laut Hochrechnung von Pricewaterhouse-Coopers. Das seien etwa 50 Prozent im Jahr mehr als 2009, so die Wirtschaftsprüfer.
 
 
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