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Verbraucher könnten schon bald von günstigeren Preisen für Neuwagen und Reparaturen profitieren. Die EU-Kommission hat gestern die Wettbewerbsregeln für Werkstätten und Autohändler gelockert. Zukünftig dürfen freie Werkstätten bei Autoreparaturen auch Ersatzteile anderer Hersteller einbauen.
Die EU-Kommission möchte mit den neuen Wettbewerbsregeln für mehr Konkurrenz auf dem Automarkt sorgen und die Vertriebskosten senken. Derzeit sind die Händler bei mehreren Automarken an strikte Vorgaben gebunden.
Die EU-Kommission hat insbesondere die freien Werkstätten gestärkt. Sie dürfen nun auch günstigere Ersatzteile anderer Hersteller in Autos einbauen. Die verschäfte Konkurrenz werde die gestiegenen Wartungs- und Reparaturpreise wieder senken, sagte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Davon werde vor allem der Verbraucher profitieren, schließlich machten Wartungsleistungen 40 Prozent der Haltungskosten aus.
Die Kommission möchte insbesondere den Wettbewerb bei Ersatzteilen und Reparaturen durch die neuen Leitlinien verschärfen. Zukünftig dürfen Autohersteller die Gewährleistungspflicht nicht mehr davon abhängig machen, dass ausschließlich Vertragswerkstätten Wartungs- und Reparaturleistungen erbringen. Das gilt insbesondere bei Leistungen, die von der Garantie unabhängig sind, zum Beispiel bei Ölwechseln. Zudem müssen die freien Werkstätten von den Autoherstellern technische Informationen über den Einsatz der Ersatzteile erhalten.
Den Automobilmarkt regelt seit 1985 die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die in den Jahren 1995 und 2002 überarbeitet wurde. Die Verordnung läuft für den Neuwagenvertrieb zum Juni 2013 aus. Dann gilt die generelle EU-Verordnung für vertikale Absprachen, die lockere Auflagen beinhaltet. Der EU-Vertrag verbietet grundsätzlich Kartellabsprachen, die nicht im Interesse von Verbrauchern und Anbietern liegen. Ausschließlich in diesem Falle ermöglicht die Verordnung eine Freistellung von den Wettbewerbsregeln.
Im Neuwagenhandel gebe es bereits einen intensiven Wettbewerb, so dass die Auflagen in dieser Hinsicht nicht verschärft werden müssten, räumte der EU-Kommissar ein. Trotzdem sei eine Neureglung nötig gewesen. Die GVO von 2002 habe in vielerlei Hinsicht den Handel eingeschränkt, erklärte Almunia. Die verabschiedeten Klauseln hätten neuen Händlern nicht den erhofften Zugang zum Markt erbracht – im Gegenteil: Sie hätten sogar Mehrkosten verursacht. Insbesondere die Klauseln zu den Vereinbarungen zwischen Autoherstellern und Händlern und die EU-Bestimmung zum Mehrmarkenhandel hätten zu einem Mehraufwand geführt. Die zusätzlichen Vertriebskosten von Neuwagen liegen bei etwa 20 Prozent, schätzt die EU-Kommission. |