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Beschäftigte können immer häufiger nicht mehr von ihrem Erwerbseinkommen leben und sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Im Durchschnitt erhielten im vergangenen Jahr 1,325 Millionen Berufstätige Hartz IV (Arbeitslosengeld II), berechnete die Bundesagentur für Arbeit. Sie subventionierte 2009 Löhne mit einem Volumen von insgesamt 10,9 Milliarden Euro.
Die Quote von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die zusätzlich Arbeitslosengeld II erhielten, ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Unmittelbar nachdem die rot-grüne Regierung 2005 die Arbeitsmarktreformen eingeführt hatte, betrug sie 1,5 Prozent. Die Quote der Hilfebedürftigen stieg bis September 2009 auf 2,6 Prozent. Zwischen 2007 und vergangenem Jahr nahm die Zahl der sogenannten Aufstocker um insgesamt 100 000 zu; damit sind über 1,3 Millionen auf Hilfsleistungen angewiesen. Besonders stark von der Entwicklung betroffen waren Leiharbeiter, Beschäftigte in der Gastronomie und in Dienstleistungsunternehmen.
Dabei sank die Zahl der Vollzeitarbeitenden, die weniger als das Existenzminimum verdienten.
Derzeit erhalten etwa 300 000 Beschäftigte einen Lohn ab 800 Euro brutto und Grundsicherung. Stark gewachsen ist die Zahl der Hartz-IV-Empfänger mit Minijob; 2009 betrug sie im Jahresdurchschnitt 700 000 – etwa 100 000 mehr als zwei Jahre zuvor.
Minijobber können bis zu 400 Euro im Monat zum Arbeitslosengeld II dazuverdienen. Dabei verrechnet die Bundesagentur das Einkommen über einem Freibetrag von 160 Euro mit dem Hartz-IV-Satz. Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), kritisierte in der „Süddeutschen Zeitung“, wegen der Freibetragsreglung sei die Vollzeitbeschäftigung für viele nicht mehr attraktiv. Arbeitslose könnten mit geringem Arbeitseinsatz ein „beträchtliches Taschengeld“ zur Grundsicherung dazuverdienen. Der Anreiz für einen dauerhaften Bezug von Fürsorgeleistungen stehe einer Vollzeittätigkeit entgegen. Hundt forderte, Einkommen aus Vollzeitbeschäftigungen weniger mit den Hilfsleistungen zu verrechnen als niedrige Hinzuverdienste.
Hingegen kritisierte der Arbeitsmarktexperte vom DGB, Wilhelm Adamy, Arbeitslose hätten in der Regel keine anderen Tätigkeiten zur Auswahl. Gerade in Regionen mit großer Arbeitslosigkeit könnten viele auf Minijobs nicht verzichten. Lediglich in wirtschaftlich starken Regionen seien Minijobs Zusatzverdienst zum Erwerbseinkommen. |