Hochriskante Wetten sind an deutschen Börsen seit Mitternacht verboten, verkündete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) am Dienstagabend, 18. Mai. Führende deutsche Finanzinstitute dürfen mit Aktien keine sogenannten ungedeckten Leerverkäufe mehr durchführen. Vom Verbot betroffen sind ebenfalls ungedeckte Leerverkäufe von Kreditausfallversicherungen und Staatsanleihen von EU-Staaten. Das
Verbot ist laut BaFin zunächst bis zum 31. März nächsten Jahres befristet.
Als Leerverkäufe bezeichnet die Finanzwelt spekulative Finanzmarkttransaktionen, bei denen die Anleger auf fallende Währungs- oder Wertpapierkurse wetten. Dabei leihen sie sich von anderen Investoren Aktien, um sie zu verkaufen und möglichst zu einem günstigeren Preis wieder einzukaufen. Bei ungedeckten Leerverkäufen nutzen die Anleger die zeitlichverzögerte Aktien-Lieferpflicht und brauchen sich die Wertpapiere nicht einmal zu leihen. Diese Form des Aktienhandels kann drastische Kursausschläge verursachen und die Wertentwicklung von Papieren beschleunigen.
Die BaFin sieht durch ungedeckte Leerverkäufe das Finanzsystem gefährdet, insbesondere weil sie zu Schwankungen in der Einstufung der Kreditwürdigkeit von EU-Ländern führe. Außerdem hätten diese Geschäfte dazu geführt, dass die Risikoaufschläge für Kreditausfallversicherungen für einzelne Mitgliedsländer der Eurozone erheblich gestiegen seien. Das Verbot betrifft Produkte der Deutsche Börse AG, Allianz SE, Deutsche Bank AG, Aereal Bank AG, Commerzbank AG, Deutsche Postbank AG, MLP AG, Hannover Rückversicherung AG und Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG.
Die deutsche Regierung hat mit dem Verbot dem Kampf gegen hochriskante Finanzgeschäfte eine nationale Grundlage geschaffen. Zuvor hatte sie auf Druck von EU und Opposition ihren Widerstand gegen eine Finanzgeschäftssteuer aufgegeben. Union und FDP haben sich nun gemeinsam auf die Einführung einer Finanzmarktsteuer in der Eurozone geeinigt.
„Wir unterstützen das Verbot ausdrücklich“, sagte die FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger. „Was auf nationaler Ebene zur Verhinderung zukünftiger Krisen gemacht werden kann, muss schnell auf den Weg gebracht werden.“ Das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen ist allerdings nicht ganz neu.
Bereits Ende 2008 hatten Aufsichtsbehörden diese Geschäfte infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise befristet untersagt, um die Kurse an den Börsen zu stabilisieren. In Deutschland war das Verbot ein halbes Jahr in Kraft, bis es im Februar eingestellt wurde. Seit März gilt für Leerverkäufe eine Meldepflicht. In den Vereinigten Staaten blieben die hochriskanten Finanzmarkttransaktionen bis zum heutigen Tag untersagt.