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Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Damit kann es in Zukunft in Betrieben zeitgleich mehrere Tarifverträge geben. Arbeitgeber und Gewerkschaften kritisierten die Richterentscheidung scharf.
Die Entscheidung der Richter stieß gestern auf hefige Kritik: Einhellig sehen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Arbeitgeberverbände den Wirtschaftsstandort Deutschland bedroht. Sie forderten die Politik auf, die Tarifeinheit gesetzlich zu schützen.
„Ohne die Tarifeinheit droht die Zersplitterung des Tarifvertragssystems“, warnte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Die Belegschaften laufen Gefahr, sich durch eine Vervielfachung der Interessen zu spalten. Hundt befürchtet, künftig könnte die Zahl der Gewerkschaften zunehmen und eigene Tarifverträge erstreiten. Das hätte ständige Tarifauseinandersetzungen zur Folge. Der Präsident des DGB, Michael Sommer, warnte vor einer erneuten Krise an der „Tariffront“. Eine Aufspaltung der Interessen mache eine vernünftige Tarifpolitik nahezu unmöglich.
Der Grundsatz der Tarifeinheit ist eine Rechtspraxis, die jahrzehntelang für das Bundesarbeitsgericht maßgeblich war. Demnach durfte innerhalb eines Betriebes stets nur ein Tarifvertrag gelten - unabhängig davon, ob das Unternehmen oder der Arbeitgeberverband mit der Gewerkschaft weitere Tarifverträge ausgehandelt haben. Dabei hatte stets der Haustarif Vorrang vor dem Flächentarif. Zugleich stieg die Gültigkeit des Tarifvertrags in seiner Gültigkeit je nach Umfang der Belegschaft, den er erfasste. Das hatte zur Folge, dass in Deutschland über Jahrzehnte die großen Gewerkschaften den Ton in der Tarifpolitik angaben.
Berufsgruppenspezifische Gewerkschaften waren zu klein, um einen beständigen Tarifvertrag aushandeln zu können.
Die Richter entschieden, dass der Grundsatz der Tarifeinheit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im Artikel 9 spricht die Verfassung Bürgern das Recht zu, sich frei zu einer Vereinigung zusammenzuschließen.
Ein Arzt hatte gegen die Tarifpraxis geklagt, weil er wider Willen nach dem Tarifvertrag bezahlt wurde, den die Gewerkschaft Verdi erstritten hatte. Der Arzt wünschte jedoch, nach dem Tarif vom Marburger Bund bezahlt zu werden. Der vierte Senat gibt voraussichtlich am 7. Juli das Urteil bekannt. Zuvor konnte er sich jedoch mit dem Bundesarbeitsgericht und dem zehnten Senat, die ebenfalls über tarifrechtliche entscheiden, auf die neue Linie einigen.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaftsbund fordern nun vom Bund, dass er die Tarifeinheit per Gesetz sichert. Künftig solle stets der Tarifvertrag gelten, den die mitgliederstärkste Gewerkschaft ausgehandelt hat. Während der Vertragslaufzeit herrsche Friedenspflicht, fordern sie. Das Bundesministerium hat bereits angekündigt, es werde die Entscheidung des Gerichts eingehend prüfen. Direkt zur Entscheidung wollte es sich jedoch nicht äußern. |